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Ein schöner Sozialpartner – Johnson Controls und seine Beschäftigten

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Die Vorgeschichte: Johnson Controls will 220 Leute vor die Tür setzen…
Anfang Februar kündigte der Automobilzulieferer Johnson Controls (JC) an, bis Ende 2014 220 der ca. 660 Stellen im Bochumer Werk „abzubauen“, also Leute zu entlassen. Der Rauswurf von 1/3 der Belegschaft sei nötig, so die Unternehmensleitung, da der Opel-Standort in Bochum schließt. Die Geschäftsführung plant, zunächst alle LeiharbeiterInnen zu entlassen und sich dann den anderen Stellen zu widmen. Der Betriebsrat des Werks, Dietmar Kupfer, fasste in einer Pressemitteilung seine Einschätzung zur Lage zusammen: Die Schließung des Bochumer Werks habe schwere Folgen nicht nur für die Opelaner selbst, sondern auch für die Arbeitenden in Zulieferbetrieben und anderen Industrieunternehmen. Die Geschäftsführung von Johnson Controls habe dabei jahrelang Gewinne auf dem Rücken der Beschäftigten erwirtschaftet und nutze die Gelegenheit nun, Leute auf die Straße zu setzen. Da Johnson Controls seinen Nettogewinn im 3. Quartal 2013 auf 594 Mio. Dollar steigern konnte, scheint die Lage nicht so dramatisch sein zu können – deshalb schlug der Betriebsrat statt der Streichung von Stellen eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für die Beschäftigten vor. Dieser Vorschlag wurde von der Geschäftsführung natürlich abgelehnt, da dies den Gewinn des Unternehmens schmälern würde – man hielt an den angekündigten Stellenstreichungen fest, was der Betriebsrat und ein Teil der Belegschaft mit Protesten und Arbeitsniederlegungen beantwortete.
…die Belegschaft wehrt sich und JC reagiert (mal wieder) mit Abmahnungen
Um ihrem Ärger Luft zu machen und der Geschäftsleitung den Ernst ihres Anliegens zu vermitteln, legten Teile der Belegschaft die Produktion im Werk kurzfristig still, nachdem Protestierende unter der Androhung von Abmahnungen den Verhandlungsraum, den sie zuvor betreten hatten, verlassen mussten. Als die Geschäftsführung die Forderungen der Belegschaft weiterhin ignorierte, kam es kurz darauf erneut zu Arbeitsniederlegungen und Protesten, diesmal wurden die angedrohten Abmahnungen auch ausgestellt. Dagegen wollen Betriebsrat und IG Metall nun juristisch vorgehen, den Kampf gegen die Abmahnungen verbindet Dietmar Kupfer dabei mit dem Kampf für ein allgemeines Streikrecht, das auch abseits von Tarifverhandlungen gelten müsse. Das JC gern mit fadenscheinigen Begründungen gegen Betriebsräte und Angestellte vorgeht, hat im Unternehmen eine lange Tradition: So wurde Betriebsrat Dietmar Kupfer bereits 4 Mal fristlos gekündigt, diese Kündigungen vom Arbeitsgericht jedoch immer wieder für nichtig erklärt. Abmahnungen erhielten Betriebsräte und unliebsame Angestellte teilweise zwei pro Tag – das ist die praktische Umsetzung dessen, was sich JC unter „Sozialpartnerschaft“ vorstellt. Allerdings muss dabei betont werden, dass die versuchte Diskriminierung und Einschüchterung von Betriebsräten und –aktiven bei JC kein Einzelfall ist: Auch in einigen Filialen der Fast Food-Kette Burger King versuchte die Geschäftsführung in letzter Zeit, Betriebsräte an der Arbeit zu hindern, klagte auf Auflösung der Betriebsräte und versuchte, diesen die Arbeit so schwer wie möglich zu machen. Allerdings auch hier ohne juristischen Erfolg.

Betriebsräte unterstützen, Streikrecht ausbauen!
Das Beispiel zeigt: Wollen sich Beschäftigte gegen drohenden Arbeitsplatzabbau und Zumutungen wehren oder sich für größere Rechte im Betrieb einsetzen, brauchen sie einen starken Betriebsrat, der eng mit der Belegschaft verbunden ist. Nur so ist es möglich, jenseits von Verhandlungen mit Unternehmensleitungen Druck aufzubauen und diese zu weitgehenden Zugeständnissen zu zwingen, geschweige denn, geplanten Arbeitsplatzabbau zu stoppen. Nicht ohne Grund herrscht in Deutschland jedoch ein Streikrecht, dass in Europa seinesgleichen sucht und seinen Namen eigentlich nicht verdient: Gestreikt werden darf nämlich nur während laufender Tarifverhandlungen. In anderen Ländern ist es möglich, für politische Forderungen (etwa die Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich) zu streiken, oder Solidaritätsstreiks für Beschäftigte in anderen Betrieben zu organisieren. Das alles ist in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt. Die Forderung des JC-Betriebsrats nach einem allgemeinen Streikrecht ist deshalb richtig: Damit Betriebsschließungen, Arbeitsplatzabbau und andere Schweinereien wirkungsvoll verhindert werden können, muss der Kampf für ein solches Streikrecht geführt werden. Wir sagen: Es kann nicht sein, dass Unternehmen Millionenumsätze machen und trotzdem Stellen abbauen, verstärkt auf Leiharbeit setzen und dann noch gegen Interessenvertretungen in Betrieben vorgehen!

  • Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich statt Stellenabbau!
  • Einführung eines Streikrechts, das seinen Namen verdient!
  • Gegen die Behinderung von Betriebsratsarbeit und Interessenvertretungen – bei Johnson Controls, Burger King und überall!

 


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